Allegemeine Bedingungen

Für alle Buchungen gelten die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes, (www.khn.nl/uvh). Diese Bedingungen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail zu.

CHECK-IN & OUT

Der Check-in ist ab 16.00 Uhr möglich. Falls Sie gerne früher einchecken möchten, nehmen Sie bitte am Tag Ihrer Ankunft mit der Rezeption Kontakt auf! Auschecken ist bis spätestens 11.00 Uhr möglich. Falls ein Hotelzimmer zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt ist und es uns nicht gelingt, den Gast zu erreichen, räumt das Housekeeping das Zimmer und bewahrt die Sachen an diesem Tag in einem verschlossenen Raum auf. Nach 2 Tagen sendet das Hotel Ihr Eigentum auf Anfrage und gegen Zahlung der Versandkosten an die bei der Buchung erfasste Privatadresse.

HUNDE

Das Hotel verfügt über speziell für Hunde eingerichtete Hotelzimmer. Wenn Sie bei der Buchung angeben, dass Sie Ihren Hund mitbringen möchten, werden wir prüfen, ob diese Art von Zimmer noch verfügbar ist. Wenn kein „Hundezimmer“ gebucht wurde und ein solches nicht zufällig verfügbar ist, können Sie leider nicht einchecken. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Pro Zimmer ist ein Hund erlaubt, die Gebühr beträgt 17,50 EUR pro Tag. In der Bar, im Restaurant und im Frühstücksraum sind keine Hunde erlaubt.

PARKPLATZ

Das Hotel verfügt über einen mit einer Schranke gesicherten Parkplatz. Die Parkgebühr beträgt 9,50 EUR pro Fahrzeug und Tag. In der direkten Umgebung sind kostenpflichtige öffentliche Parkplätze vorhanden, wo Sie Ihr Auto ebenfalls parken können. Am Abreisetag dürfen Sie Ihr Auto bis spätestens 12.00 Uhr auf dem Hotelparkplatz stehen lassen. Falls nach diesem Zeitpunkt nicht genügend Parkplätze für ankommende Gäste vorhanden sind, ist das Hotel berechtigt, Ihr Auto vom Parkplatz abschleppen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten!

DIEBSTAHL, BESCHÄDIGUNG UND/ODER VERLUST

Das Strandhotel Bos & Duin ist nicht verpflichtet, das Eigentum von Gästen anzunehmen und/oder aufzubewahren. Dies bedeutet, dass das Hotel nicht verantwortlich und/oder haftbar gemacht werden kann für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Eigentum von Gästen, dessen Annahme und/oder Verwahrung das Hotel verweigert hat. Das Strandhotel Bos & Duin haftet dem Gast gegenüber für jeden Schaden, der sich aus einem Versäumnis des Gastronomie- und Hotelbetriebs bei der Erfüllung des Vertrags ergibt, es sei denn, dieses Versäumnis kann dem Hotel- und Gastronomiebetrieb oder den Personen, deren sich der Betrieb bei der Erfüllung des Vertrags bedient, nicht angelastet werden.

Das Strandhotel Bos & Duin haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die von einem Gast in das Hotel oder Gaststätte mitgebracht wurden. Der Gast stellt das Strandhotel Bos & Duin von diesbezüglichen Ansprüchen frei. Die vorliegenden Bestimmungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder ein grobes Verschulden des Hotels oder der Gaststätte vorliegt. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb haftet nicht für Schäden an oder verursacht durch Fahrzeuge von Gästen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobes Verschulden des Hotels oder der Gaststätte verursacht. Das Strandhotel Bos & Duin haftet nicht für Schäden, die einer Person oder Sache direkt oder indirekt als Folge eines Mangels oder einer Eigenschaft oder eines Umstandes an, in oder auf einem Gegenstand oder Immobilie entstehen, den der Hotel- und Gaststättenbetrieb verwaltet, lang- oder kurzfristig pachtet, mietet oder der ihm gehört oder dem Hotel- und Gaststättenbetrieb auf andere Weise zur Verfügung steht, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobes Verschulden des Hotel- und Gaststättenbetriebs verursacht. Entsteht dem Gast ein Schaden an den gegen Bezahlung zur Aufbewahrung übergebenen Gegenständen, so ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb verpflichtet, den durch Beschädigung oder Verlust entstandenen Schaden an diesen Gegenständen zu ersetzen. Für andere Gegenstände, die in den hinterlegten Gegenständen vorhanden sind, ist keine Entschädigung geschuldet. Nimmt der Hotel- und Gaststättenbetrieb Gegenstände in Empfang oder werden Gegenstände von irgendjemandem auf irgendeine Weise an irgend einer Stelle deponiert, aufbewahrt und/oder zurückgelassen, ohne dass der Hotel- und Gaststättenbetrieb dafür eine Bezahlung verlangt, so haftet der Hotel- und Gaststättenbetrieb nicht für Schäden an oder im Zusammenhang mit diesen Gegenständen, die auf irgendeine Weise verursacht wurden, es sei denn, der Hotel- und Gaststättenbetrieb hat diese Schäden vorsätzlich oder durch ein grobes Verschulden verursacht. In keinem Fall kann der Hotel- und Gaststättenbetrieb zum Ersatz von Schäden an Gegenständen verpflichtet werden, die in anderen Gegenständen enthalten sind, die deponiert, aufbewahrt oder zurückgelassen werden, unabhängig davon, ob der Hotel- und Gaststättenbetrieb hierfür eine Gebühr verlangt. Kunden, Gäste und deren Begleiter haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die dem Hotel- und Gaststättenbetrieb und/oder Dritten als direkte oder indirekte Folge eines zurechenbaren Versäumisses und/oder einer unrechtmäßigen Handlung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung, die vom Kunden und/oder dem Gast und/oder ihren Begleitern begangen wurden, entstanden sind und/oder entstehen können, sowie für alle Schäden, die durch ein Tier und/oder eines Objekts in ihrer Obhut oder unter ihrer Aufsicht verursacht wurden.

HOTEL DIRECTIE:

Dhr. Jan van Lieshout: Directeur

Mw. Monique Forman: Rooms Division Manager